Positionen zur Sitzung des Stadtrats von Leutershausen vom 05.05.2020

19. Mai 2020

Zu Beginn der Wahlzeit des amtierenden Stadtrats von Leutershausen wurden in der konstituierenden Sitzung am 05.05.2020 vor allem Organisationsfragen behandelt.

Mit dem einstimmigen Beschluss der "Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts" (siehe S. 2 Mitteilungsblatt der Stadt Leutershausen vom 15.05.2020 ) wurde die Entschädigung der Stadtratsmitglieder in Form des Sitzungsgeldes von vormals 20 € auf nun 35 € erhöht. Auf den ersten Blick erscheint eine Steigerung von 75 % immens, was jedoch dem niedrigen Ausgangsniveau geschuldet ist. Die Höhe des Sitzungsgeldes ist nun nach der seit fast zwei Jahrzehnten ersten Anpassung vergleichbar mit der umliegender Gemeinden und angesichts Gesamtaufwänden mit Sitzungsvorbereitung, Fraktionssitzungen, etc. auch angemessen. Die Stadtratsfraktion SPD/Bürgerforum steht deshalb hinter dieser Entscheidung.
Die Höhe der Entschädigungen der Bürgermeister finden Sie hier.

Unter einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde mit elf zu acht Stimmen die Vergrößerung des Verwaltungsrates (VR) des Kommunalunternehmens Leutershausen (KUL) von bisher zehn auf jetzt 20 Mitglieder (jeweils plus VR-Vorsitzendem), was dem gesamten Stadtrat entspricht, beschlossen. Wir sehen diese Vergrößerung des Gremiums kritisch, weil effizientes Arbeiten dadurch tendenziell schwieriger werden wird. Ein Kritikpunkt, der das KUL seit seiner Gründung im Jahr 2017 begleitet, ist die angeblich mangelnde Transparenz der VR-Entscheidungen, welche in nichtöffentlichen Sitzungen getroffen werden, sowie die Benachteiligung von Stadtratsmitgliedern, welche bisher nicht auch Mitglied des VR waren. Dazu muss man feststellen, dass bei der KUL-Gründung sehr viel Wert darauf gelegt wurde, dass der Stadtrat weiterhin alle wichtigen Entscheidungen trifft. So unterliegt der VR in Satzungsfragen, das heißt insbesondere bei der Festlegung von Gebühren und Beiträgen für die Wasserver- und die Abwasserentsorgung, den Weisungen des Stadtrats (§6 Abs. 3 S. 2 der Unternehmensatzung für das KUL). Ebenso besteht ein Auskunftsrecht der Stadt und ihrer Organe (also auch des Stadtrats) gegenüber dem VR-Vorsitzenden (§5 Abs. 4 der Unternehmensatzung für das KUL). Der Stadtrat hatte also immer "alle Zügel in der Hand" und das berechtigte Informationsbedürfnis des gesamten Stadtrates konnte seit Gründung des KUL vom VR-Vorsitzenden gestillt werden. Um alle Mitglieder des Stadtrates zu informieren, hätte man sie deshalb nicht auch zu Mitgliedern des KUL-VR machen müssen. Gegebenenfalls hätte zunächst auch eine passive Sitzungsteilnahme der stellvertretenden VR-Mitglieder, wie andernorts möglich, geprüft werden können. Zusammen mit der oben beschriebenen Erhöhung des Sitzungsgeldes, welches ebenfalls für VR-Sitzungen gilt (§5 Abs. 5 S. 1 der Unternehmenssatzung für das KUL), steigen mit dieser Entscheidung auch die Gesamtentschädigungen der VR-Mitglieder um 250 % von 200 € auf 700 € je Sitzung.

Dr. Bastian M. Wojek
Stadtratsfraktion SPD/Bürgerforum Leutershausen

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