Hundesteuer

19. November 2022

Seit dem Erlass der überarbeiteten Hundesteuersatzung durch den fast einstimmigen Beschluss des Stadtrats von Leutershausen (Bekanntmachung im Mitteilungsblatt vom 18.11.2022 (PDF, 65 kB)) wird vermehrt die Frage gestellt, warum diese erlassen wurde und welche Ausgaben die Stadt Leutershausen rund um das Thema Hund tätigt.
Diese Frage ist einerseits vollkommen legitim, andererseits suggerieren hier manche Seiten, dass die entsprechenden Ausgaben aus der Hundesteuer gedeckt würden, beziehungsweise eine Gegenleistung für deren Entrichtung darstellten.
Dies ist nicht der Fall. Die Hundesteuer ist keine Gebühr für Dienstleistungen rund um den Hund und es ist auch nicht Aufgabe der Allgemeinheit, beispielsweise für die Entsorgung von Hundekot aufzukommen. Dass die Stadt dies in einem gewissen Rahmen dennoch tut, ist ein Entgegenkommen an die Hundehalter.
Grundsätzlich ist die Erhebung der Hundesteuer mit dem politischen Willen verbunden, die Belästigung der Allgemeinheit durch die individuelle Hundehaltung zu reduzieren, welche sich immer wieder durch zahlreiche Beschwerden bei der Stadt widerspiegelt (siehe beispielsweise Mitteilungsblatt vom 07.10.2022 (PDF, 139 kB)). Hier die Schuld bei "ein paar wenigen schwarzen Schafen" zu suchen, greift zu kurz.
Konkret wird mit ihr der finanzielle Aufwand der Hundehaltung besteuert, der in der Regel die Belastung durch die Steuer um ein Vielfaches übersteigt.
Sie ist gerade auch deshalb nicht unsozial, weil damit die für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert wird.
Bei stetig steigenden Hundehaltungskosten ergibt sich bei einer konstanten Besteuerung über Jahre und Jahrzehnte tatsächlich eine stetig sinkende effektive Steuerlast. Schon allein deshalb ist eine Anpassung der Steuersätze von Zeit zu Zeit sinnvoll, erst recht, wenn diese wie in Leutershausen über Jahrzehnte nicht angepasst wurden.
Im Grunde ist es auch irrelevant, ob und in welcher Höhe andere Gemeinden eine Hundesteuer erheben. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht erlaubt jeder Gemeinde für sich zu betrachten, welcher Satz angemessen ist. Dennoch bewegt man sich in Leutershausen auch weiterhin im derzeit regional anzutreffenden Rahmen.

Bastian M. Wojek

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